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Post by Awet Tesfaiesus, MdB

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Awet Tesfaiesus, MdB @AwetTesfaiesus@mastodon.social

Wo wir heute so schön über Pässe generdet haben: wußtet ihr, dass es gar nicht so klar ist, ob es ein hartes Grundrecht (!) auf Ausstellung eines Deutschen Passes für Bundesbürger gibt.

Das BVerfG hat in den 1950ern mal klar gestellt, dass sich ein solcher Anspruch nicht aus Art. 11 herleitet (daraus ergibt sich nur ein Anspruch auf Zutritt zum Bundesgebiet).

Einen Anspruch auf Verlassen leitet das Gericht nur aus Art. 2 her und für den gilt der allgemeine Gesetzesvorbehalt.

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Knud Jahnke @knud@mastodon.social

@AwetTesfaiesus

Sprich, die Unterschiede zur DDR sind auf Grundgesetzebene gar nicht so anders, nur die Ausführung mittels anderer Gesetze unterscheidet sich?

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