Arne Semsrott
@arnesemsrott.bsky.social@bsky.brid.gy
Bundesverfassungsgericht: Fraglich insbesondere, ob die Vorwürfe, dass die Linke „Antisemitismus offen lebt“, „den Juden in dieser Stadt Angst macht“, „jüdisches Leben bekämpft“ und „die organisierte Kriminalität fröhlich auf Wahlpartys begrüßt“ – die vom Sachlichkeitsgebot gesetzten Grenzen wahrt.
Beschluss vom 14. Oktober 2026