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Thomas

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Thomas @breakdownthewalls@freiburg.social

@AwetTesfaiesus

Hirnlose Regelungen und Praktiken in diesem Bereich gibt es unzählige. So sitzen seit Juni zwei somalische, unbestritten genitalverstümmelte Geflüchtete im Flughafenverfahren in F./a.M. fest.

Erst das Bundesverfassungsgericht stoppte ihre Abschiebung in einem Eilverfahren, nachdem 16 (!) Instanzgerichtliche Entscheidungen alles abnickten.

Und es geht noch dreister: das Verwaltungsgericht sagt: oh ja, das BVerfG hat ja nur die Abschiebung verboten, aber die zwei Frauen sind ja formaljuristisch noch gar nicht eingereist! Also ist es nur eine 'Zurückweisung' wenn man sie in den Flieger setzen würde.

Durch Pro Asyl wurde ich auf den Fall aufmerksam und bin Montag für @RDL im Mittagsmagazin mit dem Geschäftsführer von Pro Asyl zum Interview verabredet.

Details zu dem Fall, mit Link zu dem Beschluss des BVerfG:

freiburg.social/@breakdownthew

freiburg.social Thomas (@breakdownthewalls@freiburg.social) :vz206: Bundesverfassungsgericht stoppt Abschiebung zweier traumatisierter und genitalverstümmelter Frauen aus Somalia! :vz206: Seit Juni 2026 sitzen zwei somalische Frauen am Frankfurter Flughafen fest, die Asyl beantragt haben. Beide sind nachweislich Opfer von weiblicher Genitalverstümmelung. Deutschland lässt sie nicht einreisen, hält sie am Flughafen fest. 16 Gerichtsentscheidungen fielen abl

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Thomas @breakdownthewalls@freiburg.social

:vz206: Bundesverfassungsgericht stoppt Abschiebung zweier traumatisierter und genitalverstümmelter Frauen aus Somalia! :vz206:

Seit Juni 2026 sitzen zwei somalische Frauen am Frankfurter Flughafen fest, die Asyl beantragt haben. Beide sind nachweislich Opfer von weiblicher Genitalverstümmelung. Deutschland lässt sie nicht einreisen, hält sie am Flughafen fest.

16 Gerichtsentscheidungen fielen ablehnend aus, und beide sollten abgeschoben werden- erst in einer einstweiligen Anordnung verbot das Bundesverfassungsgericht dies vorläufig.

Und was macht das Verwaltungsgericht Frankfurt: es will acht Tage nach Erlass der einstweiligen Anordnung die beiden Frauen doch abschieben lassen, denn da beide in rechtlichem Sinne bislang nicht eingereist seien, handele es sich ja nicht um eine "Abschiebung", wenn man sie in ein Flugzeug setzt, sondern um eine "Zurückweisung". Die Bundespolizei hat aber offenbar zugesichert, sich erstmal an die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zu halten.

Pro Asyl zu dem Fall:
proasyl.de/pressemitteilung/vi

Einstweilige Anordnung des BVerfG:
bundesverfassungsgericht.de/Sh

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Vier Monate festgehalten, 16 Gerichtsbeschlüsse, ein Stopp vom Bundesverfassungsgericht: Das Grenzverfahren am Frankfurter Flughafen versagt beim Schutz von Frauen Das Bundesverfassungsgericht hat Zweifel, ob die Gerichte richtig geprüft haben. Trotzdem dürfen die Frauen nicht einreisen. PRO ASYL fordert ihre sofortige Entlassung aus dem Grenzverfahren. Zwei Frauen aus Somalia, beide nachweislich Opfer von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM/C), werden seit vier Monaten im Transitbereich des Frankfurter Flughafens festgehalten. Für PRO ASYL ist klar: Die be

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