Hirnlose Regelungen und Praktiken in diesem Bereich gibt es unzählige. So sitzen seit Juni zwei somalische, unbestritten genitalverstümmelte Geflüchtete im Flughafenverfahren in F./a.M. fest.
Erst das Bundesverfassungsgericht stoppte ihre Abschiebung in einem Eilverfahren, nachdem 16 (!) Instanzgerichtliche Entscheidungen alles abnickten.
Und es geht noch dreister: das Verwaltungsgericht sagt: oh ja, das BVerfG hat ja nur die Abschiebung verboten, aber die zwei Frauen sind ja formaljuristisch noch gar nicht eingereist! Also ist es nur eine 'Zurückweisung' wenn man sie in den Flieger setzen würde.
Durch Pro Asyl wurde ich auf den Fall aufmerksam und bin Montag für @RDL im Mittagsmagazin mit dem Geschäftsführer von Pro Asyl zum Interview verabredet.
Details zu dem Fall, mit Link zu dem Beschluss des BVerfG:
https://freiburg.social/@breakdownthewalls/117529254147801362
Bundesverfassungsgericht stoppt Abschiebung zweier traumatisierter und genitalverstümmelter Frauen aus Somalia!