Bundesverfassungsgericht stoppt Abschiebung zweier traumatisierter und genitalverstümmelter Frauen aus Somalia!
Seit Juni 2026 sitzen zwei somalische Frauen am Frankfurter Flughafen fest, die Asyl beantragt haben. Beide sind nachweislich Opfer von weiblicher Genitalverstümmelung. Deutschland lässt sie nicht einreisen, hält sie am Flughafen fest.
16 Gerichtsentscheidungen fielen ablehnend aus, und beide sollten abgeschoben werden- erst in einer einstweiligen Anordnung verbot das Bundesverfassungsgericht dies vorläufig.
Und was macht das Verwaltungsgericht Frankfurt: es will acht Tage nach Erlass der einstweiligen Anordnung die beiden Frauen doch abschieben lassen, denn da beide in rechtlichem Sinne bislang nicht eingereist seien, handele es sich ja nicht um eine "Abschiebung", wenn man sie in ein Flugzeug setzt, sondern um eine "Zurückweisung". Die Bundespolizei hat aber offenbar zugesichert, sich erstmal an die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zu halten.
Einstweilige Anordnung des BVerfG:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2026/10/rk20261015_2bvr173526.html
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Vier Monate festgehalten, 16 Gerichtsbeschlüsse, ein Stopp vom Bundesverfassungsgericht: Das Grenzverfahren am Frankfurter Flughafen versagt beim Schutz von Frauen
Das Bundesverfassungsgericht hat Zweifel, ob die Gerichte richtig geprüft haben. Trotzdem dürfen die Frauen nicht einreisen. PRO ASYL fordert ihre sofortige Entlassung aus dem Grenzverfahren. Zwei Frauen aus Somalia, beide nachweislich Opfer von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM/C), werden seit vier Monaten im Transitbereich des Frankfurter Flughafens festgehalten. Für PRO ASYL ist klar: Die be