Michael Lühmann
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OVG Lüneburg: "Vielmehr stellt sich nach summarischer Prüfung die Einordnung, Beobachtung, Behandlung, Prüfung und Führung als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung (=gesichert rechtsextremistisch) durch den Antragsgegner voraussichtlich als rechtmäßig dar." Yes!
www.zeit.de/news/2026-10...
Justiz: AfD-Beschwerde gegen v...