Merz und die konservativen Medien wollen Enteignung und Vergesellschaftung gleichsetzen. Dabei besteht zwischen beiden Begriffen ein sehr grosser Unterschied. Isabell Feichtner, Rechtswissenschaftlerin und Professorin an der Uni Würzburg war Teil der Expertenkommission, die der Berliner Senat 2022 eingesetzt hatte, um die Rechtmäßigkeit von Vergesellschaftung zu untersuchen. Sie erklärt um was es eigentlich geht. Hört ihr mal zu. Lohnt sich, meiner Meinung nach.
Post by Rainer Burkhardt
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@jwildeboer@social.wildeboer.net
Dieses Gutachten hat damals der linksgrünversiffte Senat zur Vorbereitung der kommunistischen Machtübernahme lanciert.
Muss also ignoriert werden.
@logorok Muss immer gleich jeder Post von mir mit so einem "Humor" behandelt werden? Wie soll man hier produktiv diskutieren wenn immer gleich getrollt wird?
@jwildeboer@social.wildeboer.net
Wir können gern diskutieren aber mir fällt es schwer, ohne eine gehörige Portion Sarkasmus durch den Tag zu kommen.
Außerdem sind wir uns hier ja im wesentlichen einig was Vergesellschaftung angeht und dass es nicht darum geht einer Rentnerin die von ihrer Mutter geerbte und vermietete Zweizimmerwohnung wegzunehmen.
Die Leute die das behaupten wissen das natürlich genauso.
Und die Leute die ihnen das abnehmen lassen sich nur schwer von Fakten beeindrucken weil es viel einfacher ist den Populisten zu glauben.
Wenn du einen von denen diese Studie zeigst werden sie dir fast genau das Antworten, was ich geschrieben habe.
Replies
@logorok Die Podcast Episode arbeitet sauber heraus warum Vergesellschaftung im Grundgesetz steht, wie der Schutz von Eigentum durch den Staat eben auch gewissen demokratischen Grenzen unterworfen sein MUSS und wie Merz und Dobrindt mit einem Gesetz in diese Grundrechte eingreifen wollen. Darüber hätte ich gerne diskutiert. Aber sie sagen mir ja das wäre alles eh sinnlos und Sarkasmus muss reichen (etwas überspitzt). Auf so einer Ebene diskutiere ich lieber nicht. Einen schönen Tag noch!