„Ab dem 1. November gelten im Hamburger Winternotprogramm neue Regeln: Schutzsuchende sollen verpflichtend beraten werden und müssen dadurch ab der dritten Nacht ihre Identität offenlegen. Wer keine deutsche Staatsangehörigkeit und keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat, soll zur Rückkehr ins Herkunftsland bewegt werden. Es ist menschenfeindlich überlebenswichtige Nothilfe an Herkunft und Sozialleistungsansprüche zu koppeln.“ (via unkürzbar Hamburg - https://t.me/unkuerzbar_hamburg/36)
Post by Nikolai Huke
Nikolai Huke
@nihuke@mastodon.social
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„Eine geringere Inanspruchnahme des Winternotprogramms erhöht die Gefahr von Erfrierungen deutlich“, sagt die Wohnungslosenexpertin Stefanie Koch. „Die Angebote des Winternotprogramms dienen dem Erfrierungsschutz und sollten so gestaltet sein, dass sie von allen obdachlosen Menschen angenommen werden können – unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus.“ https://www.hinzundkunzt.de/erfrierungsschutz-behoerde-verschaerft-regeln-fuer-winternotprogramm/