RE: https://mastodon.social/@VeroniqueB99/117537449303042126
Das Bild zeigt ein iPhone.
Relevant ist Verordnung (EU) 2023/1670, insbesondere Anhang II, Abschnitt B, die Ökodesign-Verordnung für Smartphones. Sie gilt bereits seit dem 20. Juni 2025 und enthält spezielle Regeln für den Akkutausch bei Smartphones.
Smartphones sind nicht betroffen wenn sie wasserdicht (IP67) sind und einen Akku haben der nach 1000 Zyklen noch mehr als 80% hat und ein Austausch im Fachhandel möglich ist.
Das iPhone ist seit iPhone 16 IP68, hat einer Akkugarantie die die Schwellen übererfüllt und die Batterie ist im Fachhandel tauschbar.
Ein iPhone oder anderes Smartphone mit Batterieklappe wird es nicht geben.