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Post by John Ulrik

Earlier in the thread

Kris @isotopp@infosec.exchange

RE: mastodon.social/@VeroniqueB99/

Das Bild zeigt ein iPhone.

Relevant ist Verordnung (EU) 2023/1670, insbesondere Anhang II, Abschnitt B, die Ökodesign-Verordnung für Smartphones. Sie gilt bereits seit dem 20. Juni 2025 und enthält spezielle Regeln für den Akkutausch bei Smartphones.

Smartphones sind nicht betroffen wenn sie wasserdicht (IP67) sind und einen Akku haben der nach 1000 Zyklen noch mehr als 80% hat und ein Austausch im Fachhandel möglich ist.

Das iPhone ist seit iPhone 16 IP68, hat einer Akkugarantie die die Schwellen übererfüllt und die Batterie ist im Fachhandel tauschbar.

Ein iPhone oder anderes Smartphone mit Batterieklappe wird es nicht geben.

Vee @VeroniqueB99@mastodon.social · open

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John Ulrik @ujay68@mastodon.world

@isotopp Und ein Schelm, wer Böses denkt, dass sich die Restkapazität oft gaaanz laaangsaaam von oben an die 80% heranschleicht, und schwups, kurz nach dem Ende der Garantie sind’s plötzlich 75% … 🤪

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Replies

Kris @isotopp@infosec.exchange

@ujay68 das kannst Du und jeder andere ja inzwischen reversen und im binary prüfen. Würde mich wundern wenn Apple so was Dummes tut.

Deckt sich auch nicht mit meiner Nutzer Erfahrung

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