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Post by Awet Tesfaiesus, MdB

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Awet Tesfaiesus, MdB @AwetTesfaiesus@mastodon.social

Wo wir heute so schön über Pässe generdet haben: wußtet ihr, dass es gar nicht so klar ist, ob es ein hartes Grundrecht (!) auf Ausstellung eines Deutschen Passes für Bundesbürger gibt.

Das BVerfG hat in den 1950ern mal klar gestellt, dass sich ein solcher Anspruch nicht aus Art. 11 herleitet (daraus ergibt sich nur ein Anspruch auf Zutritt zum Bundesgebiet).

Einen Anspruch auf Verlassen leitet das Gericht nur aus Art. 2 her und für den gilt der allgemeine Gesetzesvorbehalt.

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Awet Tesfaiesus, MdB @AwetTesfaiesus@mastodon.social

Es gibt also einen (einfachgesetzlichen) Anspruch auf Erteilung eines Passes aber auch eine Reihe von Versagensgründen (zugl. Einzugsgründe); u.A.:

- Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit Deutschlands,
- beabsichtigte Flucht vor Strafverfolgung oder Strafvollstreckung,
- beabsichtigte Entziehung von steuerlichen Verpflichtungen,
- beabsichtigte Entziehung von gesetzlichen Unterhaltspflichten,
- bestimmte geplante schwere Straftaten im Ausland (Terror)

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Dioegeneo_nicht_der_ohne_.de_Domain @diogeneo@mastodon.de

@AwetTesfaiesus

Das wusste ich echt nicht.

Dachte nur Annehmen einer anderen Staatsbuergerschaft haette den Entzug zur Folge.

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